Brandschutzbeauftragter

Externer Brandschutzbeauftragter – Sicherheit mit System und Rechtskonformität

Ob bei Neubauten, Umbauten oder im laufenden Betrieb: Der Brandschutz muss jederzeit gewährleistet und professionell organisiert sein. Unternehmen sind laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Technischer Regel ASR A2.2 sowie der DGUV Information 205-003 verpflichtet, den vorbeugenden Brandschutz sicherzustellen. Wir stellen dafür erfahrene und qualifizierte Brandschutzbeauftragte.
Brandschutzbeauftragter für Firmen

Wann ein Brandschutzbeauftragter erforderlich ist

Ein Brandschutzbeauftragter ist insbesondere in Unternehmen mit erhöhter Brandgefährdung, großen Personenansammlungen oder auf Anforderung der Bauaufsichtsbehörden, Feuerwehr, Versicherer oder gemäß Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) verpflichtend einzusetzen.

Unsere Leistungen als externer Brandschutzbeauftragter

Wir übernehmen für Sie die komplette fachliche Betreuung im vorbeugenden Brandschutz – praxisnah, rechtskonform und individuell angepasst an Ihre Betriebsstruktur:
  • Beratung zu baulichem, technischem und organisatorischem Brandschutz
  • Begleitung von Neu- und Umbaumaßnahmen
  • Abstimmung mit Behörden, Feuerwehr und Versicherungen
  • Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung nach DIN 14096
  • Erstellung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungswegplänen
  • Durchführung regelmäßiger Brandschutzbegehungen
  • Dokumentation und Vorschläge zur Mängelbeseitigung
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern gemäß § 10 ArbSchG
  • Organisation von Brandschutzübungen
  • Überprüfung der Wirksamkeit vorhandener Brandschutzmaßnahmen

Rechtssicher, unabhängig, erfahren

Unsere Tätigkeit basiert auf den Vorgaben der DGUV Information 205-003, derMuster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) sowie den Anforderungen der Versicherungswirtschaft. Wir sorgen dafür, dass alle Schutzmaßnahmen sachgerecht geplant, umgesetzt und regelmäßig überprüft werden – für mehr Sicherheit und weniger Haftungsrisiken.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Brandschutz

Ein funktionierendes Brandschutzkonzept ist nicht nur Vorschrift, sondern schützt Leben, Sachwerte und den Fortbestand Ihres Unternehmens. Mit einem externen Brandschutzbeauftragten sind Sie rechtlich abgesichert und organisatorisch bestens aufgestellt.

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Wir betreuen Sie zuverlässig und rechtssicher gemäß der gesetzlichen Vorgaben. Der Vertragsbeginn ist jederzeit möglich.

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